Erklärung zur Aufsichtspflicht2024-01-23T22:03:30+01:00

Erklärung zur Aufsichtspflicht einer Veranstaltung im Rahmen des Ferienprogramms

Die VGem Hagenbüchach – Wilhelmsdorf überträgt die Aufsichtspflicht für die angemeldeten Jugendlichen dem im Programmheft eingetragenen Veranstalter.

Die Teilnehmer des Ferienprogramms sind im Rahmen der Gemeindeunfallversicherung
versichert.

Die Eltern bzw. die Erziehungsberechtigten stimmten der Teilnahme durch die Anmeldung
(Einverständniserklärung) zu.

Ich, als Veranstalter, komme der Aufsichtspflicht nach.

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